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Weitere Informationen

  • Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner psychotherapeutischen Ausbildung. Somit bin ich berechtigt eigenständig therapeutisch tätig zu sein und werde dabei von meiner erfahrenen Lehrsupervisorin unterstützt, was die Qualität meiner Arbeit sichert.

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  • Zum Schutz des für eine erfolgreiche Behandlung unabdingbaren Vertrauensverhältnisses zwischen PatientIn und Therapeutin unterliege ich als Klinische Psychologin und Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision der Verschwiegenheitspflicht nach dem Psychologen- und Psychotherapiegesetz.

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  • Termine sind 48 Stunden im Vorhinein abzusagen, ansonsten ist das Honorar in voller Höhe fällig.

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